Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Vermietung und
Dienstleistungen
der Fa.: FLS Event (Flexi Light & Sound)
Inh. Daniel Meyer, Am alten Brunnen 3a, D-85659 Forstern
- Für alle Geschäftsvorgänge, Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich diese
Geschäfts- und Mietbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen
Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen
als angenommen. Abweichende Bedingungen der Auftraggeber haben keine Gültigkeit
und werden hiermit widersprochen. Uns erteilte Aufträge, auch bei fernmündlicher
Übermittlung, mittels Fax oder per E-Mail sind für den Auftraggeber bindend, für uns
jedoch erst nach unserer schriftlichen Auftragsbestätigung. Der Umfang unserer
Leistungen ergibt sich aus unserer Auftragsbestätigung. Werden danach weitere
Leistungen in Auftrag gegeben, führen wir diese nur aus, wenn wir sie ebenfalls
bestätigen. Die gegenseitige Übermittlung von Schriftstücken per Telefax oder E-Mail
genügt dem Erfordernis der Schriftform. Beide Vertragspartner verpflichten sich zu
Stillschweigen über den Vertragsinhalt gegenüber Dritten. - Der Auftraggeber (- im nachfolgenden “ der Mieter“ genannt -) erwirbt keinerlei Eigentumsrechte
an unseren Mietgeräten. - Nebenabsprachen sind nicht getroffen. Sofern Nebenabsprachen getroffen werden,
bedürfen diese der Schriftform und ergänzen unsere AGB. - Bestellungen sind für den Kunden verbindlich. Alle Preise verstehen sich, wenn nicht
anders angegeben, netto zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Fracht, Porto, Zoll, Steuern
und sonstige Nebenkosten berechnen wir nach dem Stand zum Zeitpunkt der Bestellung
gesondert. - Die Fa. FLS Event (Flexi Light & Sound) (- im nachfolgenden „der Vermieter“ genannt -) ist ausdrücklich zu
Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt. - Unsere Mietgeräte sind nicht versichert. Eine Versicherung unserer Mietgeräte für die
Laufzeit einer Veranstaltung einschließlich Auf- und Abbauzeit wird empfohlen. Bei
Verlust unserer Mietgeräte oder Zubehör haftet der Mieter mit 100% des jeweiligen
Wiederbeschaffungswertes. - Die Mietzeit beginnt mit der Auslieferung bzw. Bereitstellung am Lager zum vereinbarten
Liefer- bzw. Abholtermin und endet mit der Rückgabe an das Lager, jedoch nicht vor
Ablauf der vereinbarten Mietdauer. - Wird die vereinbarte Mietzeit ohne Einverständnis überschritten, so berechnen wir jeden
weiteren Tag zum vollen Einsatz. Sofern durch die nicht vereinbarungsgemäße
Rücklieferung dem Vermieter nachweislich Schaden entsteht, ist vom Mieter darüber
hinaus Schadenersatz zu leisten. - Wird ein schriftlicher Auftrag weniger als 1 Tag vor Mietbeginn vom Mieter storniert, ist
der Mieter zur Zahlung in Höhe von 100%, bei Absage bis 1 Woche vor Mietbeginn zur
Zahlung in Höhe von 75% und bei Absage der Veranstaltung bis 2 Wochen vor
Mietbeginn zur Zahlung in Höhe von 50% des vereinbarten Mietpreises verpflichtet, es
sei denn, es wird ein Ersatztermin zu einem späteren Zeitpunkt (maximal innerhalb 6
Monaten) vereinbart. Sollte bei vereinbarter Anlieferung durch den Vermieter ein
Eintreffen der Technik-Crew aufgrund höherer Gewalt, Unmöglichkeit oder persönlicher
Härtefälle nicht oder nur verspätet möglich sein, wird der Vermieter ausdrücklich einer
Konventionalstrafe befreit. Die Befreiung trifft bei höherer Gewalt ebenfalls den Mieter.
Versäumt der Mieter, einen Auftrag rechtzeitig schriftlich zu stornieren, ist der Vermieter
berechtigt, den vollen vereinbarten Mietpreis
zu berechnen. - Die Gerätemiete wird auch dann fällig, wenn das/die Gerät/e nicht im Einsatz und/oder
nur in Bereitschaft war. - Der Mieter verpflichtet sich, die entliehenen Geräte ordnungsgemäß zu behandeln und
sichert dem Vermieter zu, die gemieteten Gegenstände in einem einwandfreien Zustand
zurückzugeben und sie nur von entsprechend fachlich eingewiesenem Personal
transportieren, aufbauen und bedienen zu lassen. Unsere Anweisungen bezüglich der
Mietgeräte und Sicherheitsvorschriften sind zu befolgen. Der Transport erfolgt auf Gefahr
des Mieters, es sei denn, dass der Vermieter die Lieferung mit eigenen Transportmitteln
selbst vornimmt. - Der Mieter verpflichtet sich, über den beabsichtigten Verwendungszweck genauestes
und wahrheitsgemäß Auskunft zu geben, unsere Mietgeräte vor jeglichen Zugriffen
Dritter zu schützen und uns sofort telefonisch und schriftlich unterrichten, falls etwa Dritte
Zugriff nehmen sollten. Die Kosten von Interventionsmaßnahmen zum Schutze unserer
Eigentums- / Besitzrechte trägt der Mieter. Das gleiche gilt für den Schaden, der uns
durch Ausfall unserer Geräte aufgrund von Vollstreckungsmaßnahmen beim Mieter
entsteht. - Bei Freiluftveranstaltungen (”Open Air”-Veranstaltungen) müssen die Mietgeräte
geeignet überdacht werden. - Eine Weitervermietung unserer Mietgeräte ist nur mit unserer ausdrücklichen
Genehmigung gestattet! - Eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung unserer Mietgeräte ist untersagt und
wird strafrechtlich verfolgt! Der Mieter ermächtigt uns, unter Verzicht auf sein Hausrecht,
zur Wiedererlangung unseres Eigentums jeden Raum zu betreten, in dem die gemieteten
Geräte lagern. Ein Zurückbehaltungsrecht, gleich aus welchem Grunde, steht dem Mieter
nicht zu. - Für die notwendige Stromversorgung hat der Mieter zu sorgen. Der Mieter trägt die
Haftung für die vom Vermieter vorgegebene Stromversorgung. - Die Übernahme der Mietgeräte durch den Mieter gilt als Bestätigung des einwandfreien
und zum vertragsmäßigen Gebrauch geeigneten Zustandes.
Für später auftretende Schäden und damit verbundenen Folgen übernimmt der
Vermieter keine Haftung. - Bei Ausfall eines oder mehrerer Mietgeräte hat der Mieter dem Vermieter dies
unverzüglich während der Veranstaltung anzuzeigen. Wir werden nach Kenntnisnahme
kurzfristig versuchen, das oder die betreffenden Geräte instand zusetzen oder
entsprechend auszutauschen, sind dazu jedoch nicht verpflichtet. Ein unverschuldet
ausgefallenes Gerät wird nicht berechnet, wenn es von uns nicht ersetzt werden kann.
Für ein etwaiges Nichtfunktionieren unserer Mietgeräte nach einer Koppelung mit nicht
von uns gestellten Geräten seitens des Kunden, haften wir unter keinen Umständen. Der
Vermieter behält sich im Servicefall vor, ggf. anfallende Fahrt- und Arbeitskosten des
Technikers zu berechnen. - Für alle Schäden an unseren Mietgeräten oder Personen, die durch unsachgemäße oder
grob fahrlässige Behandlung während der Mietdauer verursacht werden, haftet der
Mieter in voller Höhe. Dazu zählen auch Schäden durch Blitzschlag, Überspannung oder
Schäden, die z. B. durch Dritte oder Gäste verursacht werden, die nicht oder nicht mehr
ermittelt werden können. Wir empfehlen, eine entsprechende Haftpflichtversicherung
abzuschließen. - Bei der Rückgabe durch den Mieter werden unsere Mietgeräte in Gegenwart des Mieters
oder seines Beauftragten sofort eingehend auf Schäden geprüft und diese schriftlich
angezeigt und dokumentiert. Stark verschmutzt zurückgebrachte Mietgeräte werden auf
Kosten des Mieters gereinigt! - Bei Abholung unserer Mietgeräte am Veranstaltungsort durch unsere Mitarbeiter, hat uns
der Mieter Gelegenheit zu geben, unsere Mietgeräte auf Schäden zu überprüfen,
andernfalls bestätigt der Vermieter nicht, dass diese einwandfrei übernommen wurden.
Der Vermieter behält sich in diesem Fall ausdrücklich vor, die Geräte im Lager
eingehend zu überprüfen und Schäden innerhalb von 3 Tagen schriftlich anzuzeigen. - Eigenmächtige Reparatureingriffe und -versuche an unseren Geräten sind untersagt. Bei
Zuwiderhandlung trägt der Mieter die Reparaturkosten in voller Höhe. Bei
Schadensanzeigen nach der Veranstaltung kann der Mieter keine
Mietminderungsansprüche mehr stellen. Mietminderungsansprüche sind ebenfalls
ausgeschlossen, wenn uns der Mieter angemessene Zeit und Gelegenheit verweigert,
den oder die Mängel zu beseitigen oder wenn sich herausstellt, dass der Ausfall unserer
Mietgeräte z. B. auf Überlastung, einen Stromausfall, eine zu gering ausgelegte
Stromversorgung oder durch unsachgemäße Eingriffe vom Mieter oder von Dritten
zurückzuführen ist. - Schadenersatzansprüche jeglicher Art an den Vermieter sind ausgeschlossen, auch
wenn, z. B. durch Ausfall eines Mietgerätes, die Veranstaltung nicht fortgesetzt werden
kann. Dem Mieter obliegt in jedem Fall die Darlegungs- und Beweispflicht für
Schadensgrund und -höhe. - Rechnungen sind sofort nach Rechnungslegung in Bar, oder innerhalb von 10 Tagen
ohne Abzüge zu bezahlen. Erstaufträge und Beträge unter 150,00 Euro sind sofort in Bar
zur Zahlung fällig. Schecks werden nur erfüllungshalber und unter Vorbehalt
angenommen. - Im Falle von Zahlungsverzug (10 Tage nach Rechnungsstellung) schuldet der Kunde
Verzugszinsen in Höhe von mindestens 5% über dem Leitzins der Europäischen
Zentralbank, jedoch mindestens 9,26% Jahreszinsen. Unberechtigte Skontoabzüge
werden nachgefordert! Die Gewährung zugesagter Skonti ist von der pünktlichen
Einhaltung der Zahlung abhängig. - Erfüllungsort sowie der zuständige Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist Erding.
Maßgeblich ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch für Geschäfte mit
ausländischen Kunden. - Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen rechtlich
unwirksam sein, so bleiben alle übrigen Bestimmungen rechtsverbindlich, an Stelle der
unwirksamen Bestimmungen tritt eine dem Sinn der Bestimmung am nächsten liegende,
die den ursprünglich gewollten wirtschaftlichen Zweck sichert.
Mit einer Auftragserteilung wurden diese Allgemeinen Geschäfts- und Mietbedingungen
(AGB)
zur Kenntnis genommen und werden ohne Einschränkungen anerkannt.